Im ersten Abschnitt besteht ein Anbau an den bestehenden Ostflügel. Durch seine Aufständerung bleibt der öffentliche Raum in seinem Umfang erhalten. Der erste und der zweite Bauabschnitt bilden einen Baukörper.
Das Gebäude entwickelt sich kontinuierlich weiter, schliesst im Süden an den Bestand mit einer glatten Fassade an und gibt dem Strassenraum eine neue Gestalt. Die Sockelzone stülpt sich, gegenläufig zur Fassade der oberen Geschosse, nach innen und weitet so den Fussgängerraum auf. Zum Bestand im Westen bildet der Körper mit einer Fuge einen klaren Abschluss.
Im dritten Bauabschnitt erweitert sich das Ensemble zu einem ruhigen Blockrand, der die Geometrien des Ortes aufnimmt und mit einer gleichbleibenden Höhe dem Komplex eine einheitliche Erscheinung gibt.
Als vierter Bauabschnitt wird die Aufstockung des Ensembles um ein Geschoss vorgeschlagen. Die Gebäudehöhe des neuen KIZ stellt die städtebaulich maximale Höhe dar.
Diese Beschränkung erlaubt die einheitliche Gestaltung des Areals, die Belichtung des Strassenraums und der umliegenden Gebäude ist dadurch gewährleistet.
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